Alexander Hundeshagen

CEO
reputativ GmbH
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    Rufmord im Internet

    Rufmord im Internet ist mittlerweile zu einem ernsthaften Problem geworden, dem viele Firmen machtlos gegenüberstehen. Wird ihr Ansehen durch üble Nachrede geschädigt, fällt dies nicht selten auf die Mitarbeiter zurück. Doch wann ist überhaupt von Rufmord im Internet die Rede und kann man dies als Unternehmer abwenden? Gilt in Deutschland nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung? Ja, doch auch dieses hat seine Grenzen. Erfahren Sie hier, welche Maßnahmen Ihre Firma ergreifen kann, wenn eine andere Person zum Beispiel in Foren oder sozialen Netzwerken falsche oder gar beleidigende Ansichten über Ihr Unternehmen verbreitet.

    Folgenschwere Schäden durch Rufmord im Internet

    Rufmord im InternetRufmord im Internet ist längst keine Seltenheit mehr. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen werden durch beleidigende Aussagen oder negative Kommentare tagein, tagaus mit nur wenigen Klicks im digitalen Raum diffamiert. Durch die zunehmende Anonymität im Internet nutzen zahlreiche User immer häufiger die Chance, sich an Firmen oder Dienstleistern zu „rächen“, indem Sie niederschmetternde Behauptungen oder Erfahrungen öffentlich preisgeben. Andere Internetnutzer fühlen sich davon möglicherweise ermutigt und ziehen mit. Die Folge ist ein regelrechter Shitstorm, der bis in den Ruin führen kann.

    Verbale Attacken im Netz finden zwar digital statt, haben jedoch weitgehende Konsequenzen für die reale Welt. So kann Rufmord im Internet unter anderem

    • Karrieren zerstören
    • Kontakte mit Geschäftskunden zunichtemachen
    • Arbeitsplätze ausradieren
    • Komplette Existenzen zu Grunde richten.

    Anhand dieser potentiellen Schäden und Auswirkungen wird die Tragweite von Rufmord im Internet mehr als deutlich. Deshalb sollten Sie rufschädigendes Verhalten im World Wide Web nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sobald Sie einen negativen Kommentar oder eine Aussage im Internet entdecken, die in irgendeiner Weise als falsch oder beleidigend eingestuft werden kann, sollten Sie schnell handeln.

    Mögliche Maßnahmen gegen Rufmord im Internet

    Obwohl in Deutschland das Recht auf Meinungsfreiheit herrscht, können sich Konsumenten nicht alles erlauben. Denn Absatz 2, Artikel 5 des Grundgesetztes beschreibt, dass dieses Recht durch andere gesetzliche Bestimmungen wie dem Jugendschutz oder das Persönlichkeitsrecht eingeschränkt ist. Entdecken Sie also einen Kommentar oder Post eines Nutzers, der Ihrer Reputation schadet, können Sie sehr wohl dagegen vorgehen.

    Folgende Maßnahmen können Sie ergreifen:

    Nutzer ermitteln und abmahnen

    Um einen Autor eines Internetbeitrages zu ermitteln, können Sie sich an den Webseitenbetreiber wenden. Sobald der Täter bekannt ist, können Sie diesen außergerichtlich abmahnen beziehungsweise auf seinen Verstoß hinweisen.

    Anzeige gegen Täter oder Unbekannt erstatten

    Maßnahmen gegen Rufmord

    Wenn der Täter trotz Abmahnung kein Einsehen zeigt, können Sie gerichtlich gegen den Rufmord im Internet vorgehen. Für den Fall, dass Sie den Autor des Beitrages nicht ermitteln konnten, ist es möglich, eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. In dieser Situation können Sie sich die zuständige Ermittlungsbehörde auswählen, da der beleidigende Beitrag theoretisch an jedem Ort der Welt verfasst worden sein kann. Manche Länder oder Staaten gehen härter gegen Internetstraftaten vor als andere, was Sie durchaus zu Ihrem Vorteil nutzen können.

    Beitragslöschung bei dem Webseitenbetreiber beantragen

    Das Internet vergisst nie. Ein Grund mehr, die Beleidigung über Sie oder Ihr Unternehmen aus dem Netz zu entfernen. Dafür wendet man sich am besten an den Betreiber der Webseite und bittet diesen um die Löschung des besagten Beitrages. Sollte dieser sich weigern, können Sie mit Hilfe eines Anwalts auch rechtlich dagegen vorgehen.

    Negativen Kommentar durch positive Reize verdrängen

    Der Beitrag lässt sich nicht löschen? Für den Aufbau Ihrer Reputation ist es förderlich, den beleidigenden Beitrag mit Hilfe von positiven Neuigkeiten oder Angeboten zu verdrängen. Auf diese Weise wirken Sie den negativen Folgen des schädigenden Kommentars effektiv entgegen.

    Wann trifft Rufmord im Internet zu?

    Für viele Menschen ist es schwer zu unterscheiden, wann Rufmord im Internet überhaupt beginnt. Aufgrund von Unsicherheit bleiben viele Fälle sogar ungestraft. Wo liegt die Grenze zwischen erlaubter Kritik und unerlaubter Diffamierung?

    In Deutschland wird je nach Einzelfall entschieden. Dennoch helfen bei der Beurteilung verschiedene Richtlinien und Gesetze. Zunächst kann zwischen einer Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung unterschieden werden. Während letztere auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden kann, unterliegen Meinungsäußerungen dagegen einer persönlichen Beurteilung.

    Ein Wahr oder Falsch gibt es in diesem Fall nicht, weshalb nicht in jedem Fall eine Verurteilung zu erlangen ist. Grundsätzlich gilt:

    Falsche Tatsachenbehauptung muss man nicht dulden

    • Verleumdung (§187 StGB): Wer eine verletzende Falschaussage über eine Person oder ein Unternehmen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie nicht der Wahrheit entspricht, kann wegen Verleumdung strafrechtlich verklagt werden.
    • Üble Nachrede (§186 StGB):
    • Eine beleidigende Tatsachenbehauptung, die der Verfasser nicht beweisen kann, hat gemäß des Strafgesetzbuches § 186 wegen übler Nachrede eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge.

    Wahre Tatsachenbehauptungen können beleidigend und somit strafbar sein

    • Formalbeleidigung (§192 StGB): Bloß weil eine Tatsache wahr ist, bedeutet es nicht, dass sie nicht verletzend sein kann. Macht man beispielsweise durch eine wahre Tatsache intime Details öffentlich, kann dies als Formalbeleidigung angesehen und per Gesetz verfolgt werden.

    Persönliche Meinungsäußerungen können als Beleidigung eingestuft werden

    • Beleidigung (§185 StGB): Gemäß des Artikels 185 des Strafgesetzbuches können Äußerungen im Internet als Beleidigung eingestuft werden, insofern sie auf eine unangemessene Art und Weise verspottend oder verletzend sind. Die Folge kann eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren sein.

    Wahrnehmung berechtigter Interessen (§193 STGB)

    In öffentlichen Auseinandersetzungen, vor allem bei wissenschaftlichen, künstlerischen oder gewerblichen Leistungen, muss jedoch auch Kritik geäußert werden dürfen. Diese wird mit dem § 193 des Strafgesetzbuches, mit der Wahrnehmung berechtigter Interessen, geregelt. Dieser besagt, dass Kritik beziehungsweise Meinungen nur dann als Beleidigung aufgefasst werden können, wenn sie im herabwürdigenden Ton oder mit beleidigenden Schimpfworten formuliert werden.

    Strafantrag bei der Polizei stellen

    StrafantragWollen Sie, dass eine beleidigende Äußerung oder Diffamierung Ihrer Firma im Internet strafrechtlich verfolgt wird, reicht eine normale Strafanzeige per Telefon oder Fax in der Regel nicht aus. Derartige Vergehen geht die Polizei nur mit einem schriftlichen Strafantrag nach. Damit wird deutlich, dass Sie eine Verurteilung des Täters wünschen.

    Wer sich wiederum für einen Strafantrag aufgrund von Verleumdungen, Beleidigungen oder übler Nachrede im Internet entscheidet, sollte sich gut vorbereiten. Um eine Einstellung mangels öffentlichen Interesses zu umgehen und die Wahrscheinlichkeit eines Strafverfahrens zu erhöhen, sollten Sie so viel zur Aufklärung des Falls beitragen wie nur möglich. In jedem Fall sollten Sie sich die Adresse der Webseite notieren sowie den strafbaren Inhalt als Ausdruck bereithalten. Darüber hinaus hilft ein Blick ins Impressum, um die Verantwortlichen der Webseite herauszufiltern.

    Ihr Strafantrag sollte klar und verständlich formuliert sein. Erklären Sie ausführlich den Sachverhalt und verschweigen Sie nichts. Bennen Sie, wenn möglich, den Täter direkt und führen Sie eventuelle Zeugen auf. Zudem sollte deutlich werden, welche Folgen und Konsequenzen, wie beispielsweise Umsatzeinbußen, die Behauptungen des Täters für Sie haben und verweisen Sie dabei auf den Rufmord Ihrer Person beziehungsweise Institution. Eine mögliche Strafe für den Täter können eine Freiheitsstrafe oder ein Schadensersatz in Form einer Geldstrafe sein.

    Prävention – erfolgreich gegen Rufmord im Internet vorgehen

    Zur Vorbeugung von Rufmord im Internet lohnt es sich, Zeit und Kraft in ein gründliches Online-Reputationsmanagement zu investieren. Ein professionelles Reputationsmanagement kann Ihnen dabei helfen, das Risiko eines potentiellen Rufmords im Internet zu minimieren und rufschädigende Situationen präventiv zu umgehen.

    Wir von reputativ® analysieren Ihre Marktsituation, entwerfen Ziele und Gegenmaßnahmen und beobachten regelmäßig Ihre Reputation im digitalen Raum. Nur auf diese Weise können Sie Krisen effektiv vermeiden und Ihre Reputation stärken, sodass Ihr hart aufgebautes Image auch zukünftig positiv bleibt.

    Sobald Sie sich für unser professionelles Reputationsmanagement entschieden haben, investieren Sie demnach in Ihre Zukunft und Sicherheit als erfolgreiches Unternehmen. Unsere Präventionsmaßnahmen basieren vor allem auf

    • einer fundamentalen Reputationsanalyse und
    • ein investigatives Social Media Monitoring.

    Letzteres ist essentiell, will man rufschädigende Folgen im Internet umgehen. Das Monitoring verschiedenster Social Media-Kanäle wird im Gegensatz zur ersten Analyse kontinuierlich fortgesetzt, um eine stetige Überwachung und Frühwarnung zu entwickeln. Ebenfalls Teil unseres Reputationsmanagements ist eine Verdrängung von imageschädigenden Kommentaren durch neue positive Reize. Wir verdrängen negative Inhalte unter anderem mit hochwertigen, suchmaschinenoptimierten Web-Profilen sowie optimierten Fachartikeln und Pressemeldungen. Verlassen Sie sich auf unser Gespür, unser Know-how sowie unsere Professionalität und schützen Sie sich vor einer negativen Reputation, die mitunter ernsthafte Konsequenzen für Ihr Unternehmen haben kann. Wir von reputativ® bewahren Sie mit unseren fachmännischen Instrumenten und erfolgversprechenden Strategien vor einem Reputationsverlust und stärken gezielt Ihr Firmenimage.

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