Alexander Hundeshagen

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reputativ GmbH
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    Informationspflicht bei Bewertungen: Das müssen Shop-Betreiber jetzt beachten

    Bewertungen sind aus dem E-Commerce kaum noch wegzudenken. Schließlich helfen sie dabei, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen, die Conversion Rate zu steigern und ein besseres Google-Ranking zu erzielen. Auch die Konsumenten profitieren von Bewertungen, denn sie liefern wichtige Informationen, dienen als Entscheidungshilfe im Kaufprozess und können die Retourenquote reduzieren. Kein Wunder, dass viele Onlineshop-Betreiber die Bewertungen zu Produkten, Dienstleistungen oder dem Unternehmen im Allgemeinen prominent auf ihren Webseiten anzeigen lassen. Bisher konnten User jedoch kaum nachvollziehen, ob es sich bei den angezeigten Bewertungen um authentische Rezensionen von echten Kunden handelte oder nach welchen Kriterien die gezeigten Bewertungen ausgewählt wurden. Mit der neuen Informationspflicht für Online-Händler, die ab dem 28. Mai 2022 in Kraft trat, wird sich dies nun ändern. In unserem Ratgeber erklären wir, was es mit der Informationspflicht auf sich hat und beantworten die wichtigsten Fragen.

    Was beinhaltet die neue Informationspflicht?

    Die neue Informationspflicht wurde zum 28. Mai 2022 im Zuge der Umsetzung der europäischen Omnibusrichtline im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingeführt.
    Die Informationspflicht besagt, dass Händler in Zukunft dazu verpflichtet sind, offenzulegen, ob Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass die veröffentlichten Bewertungen echt sind – sie also von Konsumenten verfasst wurden, die das bewertete Produkt tatsächlich erworben haben. Hat ein Webseitenbetreiber solche Maßnahmen angewendet, müssen diese in einem zweiten Schritt erläutert werden. Dies bedeutet, dass die durchgeführten Verfahren zur Überprüfung der Echtheit sowie Auswahl der angezeigten Bewertungen dargestellt und erklärt werden müssen.
    Wurden hingegen keine Prozesse zur Überprüfung der Echtheit angewendet, muss auch dies angezeigt werden.

    Besteht mit der Informationspflicht eine Pflicht zur Echtheitsüberprüfung?

    Nein, nach wie vor besteht kein Zwang, die veröffentlichten Bewertungen auf ihre Echtheit zu überprüfen. Onlineshop-Betreiber werden lediglich dazu verpflichtet, darüber aufzuklären, ob und wie eine Echtheitsverifizierung durchgeführt wurde.
    Wird darauf hingewiesen, dass eine solche Überprüfung nicht stattgefunden hat, können weiterhin nicht verifizierte Bewertungen veröffentlicht werden.

    Wen betrifft die neue Informationspflicht?

    Grundsätzlich richtet sich die neue Informationspflicht an alle Online-Händler, die Verbraucherbewertungen auf selbst verwalteten Webseiten zugänglich machen. Bei Plattformen, auf denen die Händler nicht selbst verantwortlich sind, wie eBay, Amazon oder Google, betrifft die Informationspflicht nicht die Händler selbst, sondern die Portale.
    Bei Online-Händlern, die externe Bewertungsquellen nutzen, hängt die Informationspflicht davon ab, wie diese in die Webseite eingebunden sind und zugänglich gemacht werden. Wird lediglich per Link auf die externe Bewertungsplattform verwiesen, besteht keine Informationspflicht. Anders verhält es sich, wenn Bewertungen externer Quellen zitiert werden oder unmittelbar auf diese Bezug genommen wird. In diesem Fall muss der Webseitenbetreiber seiner Informationspflicht nachkommen.

    Betrifft die Informationspflicht auch bestehende Bewertungen, also Bewertungen, die vor dem 28. Mai veröffentlicht wurden?

    Ja, auch ältere Bewertungen unterliegen der Informationspflicht.

    Was müssen Online-Händler beachten, die externe Bewertungen auf Ihrer Webseite zugänglich machen, aber die Prüfmechanismen nicht kennen?

    Auch hier liegt die Informationspflicht beim Betreiber der Webseite selbst. Konkret bedeutet dies, dass ein Webseitenbetreiber bei dem entsprechenden Dienstleister nachfragen muss, ob und wie die gesammelten Bewertungen auf ihre Echtheit überprüft wurden. Viele Dienstleister haben sich bereits auf die Informationspflicht eingestellt und stellen die notwendigen Informationen auf ihrer Webseite zur Verfügung.

    VertrauenAusblick: So könnte sich die neue Informationspflicht auswirken

    Perspektivisch wird die Informationspflicht wohl dazu führen, dass Unternehmen, die keine Echtheitsprüfung ihrer Bewertungen vornehmen, langfristig das Vertrauen ihrer Kunden verlieren. Schließlich wird es genug Mitbewerber geben, die eine solche Echtheitsprüfung durchführen und Authentizität sowie Transparenz spielen bei den Endverbrauchern eine immer wichtigere Rolle.

    Auch wenn viele Webshop-Betreiber aktuell noch davor zurückschrecken, eigene Prüfmechanismen zu etablieren, weil dies mit einem höheren Arbeitsaufwand einhergeht, sollten Verantwortliche gut abwägen, ob sich der Mehraufwand nicht langfristig lohnt. Denn gerade in Branchen, in denen ein starker Konkurrenzkampf besteht, kann es sich kein Unternehmen leisten, das Vertrauen der Kunden zu verspielen.

     

    Quelle: Salewski, Phil (2022), Seit 28.05.2022: Neue Informationspflicht über Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen + Formulierungshilfen, in: it-recht-kanzlei.de, 31.Mai, https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-informationspflicht-echtheit-kundenbewertungen.html#:~:text=IX.-,Gilt%20die%20neue%20Informationspflicht%20auch%20f%C3%BCr%20Bestandsbewertungen%3F,generiert%20und%20zug%C3%A4nglich%20gemacht%20wurden., letzter Zugriff: 14.06.2022.

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